Solide Finanzierung im Vorfeld

 
Der zweite – und oft entscheidende – Vorteil eines Bestattungsvorsorgevertrages ist die solide Finanzierung aller Bestattungskosten. Denn jeder Trauerfall bedeutet eine Vielzahl unterschiedlicher Kostenpositionen, die sich summieren. Dazu gehören unter anderem Verwaltungs- und Friedhofsgebühren, aber auch ein Sarg und unsere Leistungen als Bestatter. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Angehörigen von dieser finanziellen Belastung zu entlasten.

 
Finanzierungs­möglichkeiten

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen den Abschluss eines Treuhand­vertrages zur Bestattungs­vorsorge an. Die Treuhand­einlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhand­einlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung.

Die Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG legt diese Gelder mündelsicher an. Alle Treuhand­verträge können zudem, gegen eine geringe Verwaltungsgebühr, im Vorsorge­register der Bundesnotar­kammer in Bonn eingetragen werden. Da das Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten und auch dem Sozialamt ist der Zugriff auf die eingezahlten Gelder verwehrt. Sie selbst jedoch können den Vorsorge-Vertrag während der Vertrags­laufzeit jederzeit ändern oder auch kündigen und erhalten in diesem Fall das Geld zurück. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen der Bestattungs­vorsorge unverbindlich und kostenlos.