Der zweite – und oft entscheidende – Vorteil eines Bestattungsvorsorgevertrages ist die solide Finanzierung aller Bestattungskosten. Denn jeder Trauerfall bedeutet eine Vielzahl unterschiedlicher Kostenpositionen, die sich summieren. Dazu gehören unter anderem Verwaltungs- und Friedhofsgebühren, aber auch ein Sarg und unsere Leistungen als Bestatter. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Angehörigen von dieser finanziellen Belastung zu entlasten.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen den Abschluss eines Treuhandvertrages zur Bestattungsvorsorge an. Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG legt diese Gelder mündelsicher an. Alle Treuhandverträge können zudem, gegen eine geringe Verwaltungsgebühr, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Bonn eingetragen werden. Da das Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten und auch dem Sozialamt ist der Zugriff auf die eingezahlten Gelder verwehrt. Sie selbst jedoch können den Vorsorge-Vertrag während der Vertragslaufzeit jederzeit ändern oder auch kündigen und erhalten in diesem Fall das Geld zurück. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen der Bestattungsvorsorge unverbindlich und kostenlos.